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Mediator


Gemäß Artikel L. 612-1 des Verbrauchergesetzbuches hat der Verbraucher, vorbehaltlich von Artikel L.612-2 des Verbrauchergesetzbuches, das Recht, innerhalb eines Jahres nach Einreichung seiner schriftlichen Beschwerde beim Unternehmer ein Gesuch um außergerichtliche Beilegung durch Mediation einzureichen.

Dieses Unternehmen hat durch Mitgliedschaft, registriert unter der Nummer 11120/OC/2112, die SAS Médiation Solution als Verbraucherschlichtungsstelle benannt.

Um den Mediator anzurufen, muss der Verbraucher seine Anfrage einreichen:

Unabhängig von der gewählten Einreichungsmethode muss die Anfrage unbedingt Folgendes enthalten:

  • Die postalischen, telefonischen und elektronischen Kontaktdaten des Antragstellers,

  • Den Namen, die Adresse und die Registrierungsnummer bei Sas Médiation Solution des betroffenen Unternehmens,

  • Eine kurze Darstellung der Fakten. Der Verbraucher sollte dem Mediator mitteilen, was er von dieser Mediation erwartet und warum,

  • Eine Kopie der vorherigen Beschwerde,

  • Alle Unterlagen, die für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind (Bestellformular, Rechnung, Zahlungsnachweis usw.).

Mediazione

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